0031 K 0012/ 2021 | |
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung | |
Grundbuch: | Haspe Blatt 8511, 8510, 8512 |
Objekt/Lage: | Zweifamilienhaus, Einfamilienhaus: Am Wiembusch, Am Wiembusch 9 a, Am Wiembusch 9 b, Am Wiembusch 9, 58135 Hagen, Haspe |
Beschreibung: | a) Haspe Blatt 8511: Laut Gutachten - das Objekt war dem Gutachter nicht zugängig - : Ein-/Zweifamilienwohnhaus ohne Stellplatz oder Garage, Wohnfläche rd. 220m², Baujahr 2008/2009; vom Erdgeschoss ist eine Wohnung im Ober- und Dachgeschoss erschlossen, die tatsächliche Nutzung weicht von den Grundrissen der Bauakte ab: die Wohnräume im Erdgeschoss incl. Terrasse werden durch die beiden angrenzenden Endhäuser genutzt, dazu sind entsprechende Durchbrüche in den Gebäudetrennwänden hergestellt, das Objekt wird nicht separat als Reihenmittelhaus genutzt, hierfür sind Rückbau-/Umbaumaßnahmen erforderlich, die wertmindernd berücksichtigt wurden; es liegen Eintragungen im Baulastenverzeichnis vor, die sich nicht wertmindernd auswirken; es liegt derzeit keine Eintragung im Altlastenverdachtsflächenkataster vor, jedoch gibt es beim Umweltamt der Stadt Hagen eine Aktennotiz darüber, dass 2006 auf dem Grundstück Recyclingmaterialien mit behördlicher Genehmigung verwendet wurden; b) Haspe Blatt 8510: Laut Gutachten - das Objekt war dem Gutachter nicht zugängig - : Ein-/Zweifamilienwohnhaus ohne Stellplatz oder Garage, Wohnfläche rd. 224m², Baujahr 2008/2009; durch eine Außentreppenanlage ist eine Wohnung im Ober- und Dachgeschoss erschlossen, die tatsächliche Nutzung weicht von den Grundrissen der Bauakte ab: die Wohnräume im Erdgeschoss incl. Terrasse beinhalten zusätzlich zu den Wohnräumen im Gebäude Haus Nr. 9b noch etwa die Hälfte der Wohnräume im Haus Nr. 9a; das Objekt wird nicht separat als Reihenendhaus genutzt, hierfür sind Rückbau-/Umbaumaßnahmen erforderlich, die wertmindernd berücksichtigt wurden; es liegen Eintragungen im Baulastenverzeichnis vor, die sich nicht wertmindernd auswirken; es liegt derzeit keine Eintragung im Altlastenverdachtsflächenkataster vor, jedoch gibt es beim Umweltamt der Stadt Hagen eine Aktennotiz darüber, dass 2006 auf dem Grundstück Recyclingmaterialien mit behördlicher Genehmigung verwendet wurden; c) Haspe Blatt 8512: Laut Gutachten - am Besichtigungstag war dem Gutachter nur die Erdgeschosswohnung zugängig, nicht das Ober- u. Dachgeschoss - : Ein-/Zweifamilienwohnhaus mit Freifläche (Stellplätzen) ohne Garage, Wohnfläche rd. 224m², Baujahr 2008/2009; durch eine Außentreppenanlage ist eine Wohnung im Ober- und Dachgeschoss erschlossen; die tatsächliche Nutzung weicht von den Grundrissen der Bauakte ab: die Wohnräume im Erdgeschoss incl. Terrasse beinhalten zusätzlich zu den Wohnräumen im Gebäude Haus Nr. 9 noch etwa die Hälfte der Wohnräume im Haus Nr. 9a; das Objekt wird nicht separat als Reihenendhaus genutzt, hierfür sind Rückbau-/Umbaumaßnahmen erforderlich, die wertmindernd berücksichtigt wurden; es liegen Eintragungen im Baulastenverzeichnis vor, die sich nicht wertmindernd auswirken; es liegt derzeit keine Eintragung im Altlastenverdachtsflächenkataster vor, jedoch gibt es beim Umweltamt der Stadt Hagen eine Aktennotiz darüber, dass 2006 auf dem Grundstück Recyclingmaterialien mit behördlicher Genehmigung verwendet wurden; Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf a) Haspe Blatt 8511: 290.000.- EURO b) Haspe Blatt 8510: 300.000.- EURO c) Haspe Blatt 8512: BV lfd. Nr. 2 Flurstück 259: 15.000.- EURO BV lfd. Nr. 3 Flurstück 260: 285.000.- EURO festgesetzt. Bieter müssen im Versteigerungstermin u.U. Sicherheit leisten, die in der Regel 10 v.H. des Verkehrswertes beträgt und nicht in bar erbracht werden kann. Im Hinblick auf die Covid 19 (Corona) Pandemie ist ggfls. vor und / oder im Termin mit dem Erlass von Sicherungsmaßnahmen und gerichtlichen Anordnungen (z.B., aber nicht abschließend: Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken, Wahrung des Sicherheitsabstandes o.ä.) zu rechnen. Das Gericht behält sich auf Grund der bestehenden Pandemie - Lage die Aufhebung des Termins vor, wenn sich die Teilnahme einer so großen Zahl von Bietinteressenten am Termin abzeichnet, dass die Regelungen zum Gesundheits - und Infektionsschutz gem. den Vorgaben der CoronaSchVO des Landes NRW (Einhaltung des Sicherheitsabstandes usw.) nicht mehr eingehalten werden können. |
Verkehrswert in : | insgesamt: 890.000,00 € |
Termin: | Freitag, 29. Juli 2022, 14:00 Uhr |
Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42 - 44, 58097 Hagen, Haupthaus-Altbau, Saal 201 | |
Änderung: | Es wurde eine neue Anlage bereitgestellt |
Gericht: | Internetseite des Gerichtes ![]() |
GeoServer: | Karten, Luftbilder ![]() |
GoogleMaps: | Karten, Luftbilder ![]() |
Exposee: | COVID_Hinweis_fuer_Bietinteressenten.pdf ![]() |
amtliche_Bekanntmachung.pdf ![]() | |
Exposee: | Hinweis_fuer_Bietinteressenten.pdf ![]() |
Gutachten: | Gutachten.pdf ![]() |