0005 K 0221/ 2018 | |
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung | |
Grundbuch: | Buer Blatt 3948 |
Objekt/Lage: | Grundstück - bebaut mit einem Mehrfamilienhaus: Frankampstr. 140, 45891 Gelsenkirchen-Buer |
Beschreibung: | Laut Wertgutachten -teilweise ohne Innenbesichtigung- handelt es sich um das mit einem unterkellerten dreigeschossigen Mehrfamilienhaus bebaute 1.200 qm große Grundstück Frankampstr. 140 in 458991 Gelsenkirchen-Buer-Erle, nebst 4 Garagen. Ursprungsbaujahr 1961, Bewertungsbaujahr 1974. Die Gesamtwohnfläche der insgesamt 13 Wohnungen beträgt ca. 831 qm. Die jeweils 4 Wohnungen im Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss haben jeweils 2 Zimmer, Küche und Bad mit Wohnflächen von ca. 61 qm bis 69 qm. Die einzige Dachgeschosswohnung verfügt über nur 52 qm Wohnfläche, aber über dieselbe Aufteilung. Wertabschlag für den Überbau der längsstehenden Garage und der fehlenden Genehmigung der Garagen. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird dringend angeraten. Wichtige Hinweise für den Versteigerungstermin im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie: Der Versteigerungstermin wird nach Weisung des/der Vorsitzenden unter Beachtung der am Terminstag geltenden Empfehlungen und Verordnungen durchgeführt. Aufgrund des dadurch erhöhten Aufwandes kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte reisen Sie deshalb frühzeitig zum Termin an. Alle Terminsteilnehmer haben grundsätzlich während des Termins eine medizinische Maske zu tragen (FFP2-Masken oder OP-Masken). Es wird gebeten, den Mund-Nasenschutz selbst mitzubringen, da dieser nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Vorrangig erhalten Verfahrensbeteiligte und Bietinteressenten Einlass in den Sitzungssaal. Ausweispapiere und Nachweise der Vertretungsbefugnis sind mitzubringen. Personen, die lediglich aus allgemeinem Interesse, zu Informationszwecken oder als Begleiter von Bietinteressenten oder Verfahrensbeteiligten (z.B. Praktikanten) den Versteigerungssaal betreten wollen, werden daher gebeten, hiervon derzeit Abstand zu nehmen, da eventuell das Platzangebot im Sitzungssaal nicht ausreicht. Für Begleitpersonen besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz direkt neben der begleiteten Person. Terminsteilnehmer dürfen den Sitzungssaal nur nacheinander in gebotenem Abstand betreten. Ein Umherlaufen im Sitzungssaal sollte möglichst nicht erfolgen. Den Anweisungen des/der Vorsitzenden ist Folge zu leisten. |
Verkehrswert in : | 645.000,-- EUR |
Termin: | Freitag, 07. Oktober 2022, 08:30 Uhr |
Amtsgericht Gelsenkirchen, Bochumer Str. 79, II. Etage, Saal 212 | |
GeoServer: | Karten, Luftbilder ![]() |
GoogleMaps: | Karten, Luftbilder ![]() |
amtliche_Bekanntmachung.pdf ![]() | |
Exposee: | Exposee.pdf ![]() |
Gutachten: | Gutachten.pdf ![]() |
Gutachten: | Gutachten_Anlagen.pdf ![]() |