Zwangsversteigerungstermine

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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen sind die beteiligten Gerichte verantwortlich. Anfragen und Prozesserklärungen zu den Zwangsversteigerungsverfahren können nicht per E-Mail entgegengenommen oder weitergeleitet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des jeweiligen Amtsgerichts. Das zuständige Amtsgericht finden Sie über das sog. Orts- und Gerichtsverzeichnis .

Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes ist das:

Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch das Justizministerium
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 / 87 92 - 0 Fax: +49 (0)211 / 87 92 - 456
E-Mail: poststelle(at)jm.nrw.de

im Auftrag des Bundes und der Länder.

Der elektronische Übermittlungsweg über die oben genannte E-Mail-Adresse dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden.
In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

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